Wer genau hinschaut, sieht es bereits das Licht am Ende des Tunnels. Allerdings ist es wirklich noch winzig klein und kann jederzeit wieder verschwinden, sollte der Zug, in dem wir alle sitzen, sein Tempo überziehen und der Kessel heiß laufen.
Was ist damit gemeint?
Nun, irgendwie wäre es richtig doof, wenn jetzt – praktisch drei Längen vor dem Ziel- ein RVE-Mitglied durch dem Verein anzulastende, leichtsinnige Organisationsfehler noch an Covid-19 erkranken würde und Folgen für Leib und Leben zu tragen hätte.
Daher: gemäß der ab 15.5.2021 gültigen Coronaschutzverordnung (MAGS NRW) bleibt die Sportstätte (also das Vereinsgelände) weiterhin grundsätzlich geschlossen, außer für Personen, die nach der Höhe der aktuellen Inzidenzen unter den genau festgelegten Bedingungen (LSB NRW) Sport treiben dürfen – nach namentlicher Meldung beim Vorstand. Weiterhin bleiben die Umkleiden zunächst gesperrt.
Da der Impfstatus für die nächste Zukunft wohl für die Sportteilhabe eine besondere Rolle spielen wird, ich aber keine Möglichkeit sehe, diesen täglich vor Ort zu kontrollieren, bitte ich, dem Vorstand bei Erreichen der Impfimmunität (also zwei Wochen nach der letzten Corona-Impfung mit einem zugelassenen Impfstoff, bzw. natürlich auch Genesene, eventuell mit Impfung nach 6 Monate nach Erkrankung) eine Meldung per Mail abzugeben an vorstand@rvemscher.de.
Ein weiterer Hinweis: es ist absolut weiter notwendig, dass die Nachverfolgbarkeit durch Eintragung in das Fahrtenbuch gesichert ist! Aber das ist ja für Ruderer sowieso selbstverständlich.
Zügeln wir uns alle noch ein paar Wochen und werden jetzt nicht leichtsinnig, dann werden wir im Sommer wieder unserem Rudersport weitgehend ungehindert nachgehen können.
Mit sportlichen Grüßen
H.-J. Siering